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Legionellen Untersuchung
Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch dessen Genuss oder Gebrauch keine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger erfolgen kann. Es muss rein und genusstauglich sein. Diesem Grundsatz der Trinkwasserverordnung (TrinkwV § 4, Abs. 1) sind alle Verantwortlichen für die Planung, die Installation und den Betrieb von Trinkwasseranlagen verpflichtet. Daher ist eine Antwort auf die Frage, inwiefern Legionellen im kalten Trinkwasser zu befürchten sind, entscheidend.
Aufgrund der von Legionellen ausgehenden Gefahr schreibt die geltende Trinkwasserverordnung für Mehrfamilienhäuser mit zentraler Warmwasserversorgung eine regelmäßige Legionellenprüfung vor. Der Hauseigentümer muss dazu geeignete Entnahmestellen an den Wasserversorgungsanlagen vorsehen. Die Legionellenprüfung selbst erfolgt dann durch akkreditierte Labore. Die Probenahme können wir als zugelassener Fachbetrieb durchführen.